Als Psychologischer Sachverständiger bin ich auf psychologische Begutachtungen im Familienrecht spezialisiert.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Analyse der entwicklungsbezogenen Ausgangslage sowie den familiären und außerfamiliären Beziehungen des Kindes.
Auch situationsspezifische Belastungsfaktoren, die die Familie betreffen, werden in die Bewertung einbezogen.
Die Willens- und Wunschäußerungen des Kindes, die Aspekte der räumlichen und sozialen Kontinuität und die Beurteilung der Erziehungskompetenzen der Eltern sind weitere wesentliche Kriterien der psychologischen Begutachtung.
Ebenfalls spielen Faktoren wie die Bereitschaft zur Kooperation und Beziehungstoleranz der Eltern eine entscheidende Rolle.
Darüber hinaus berücksichtige ich bei der psychologischen Begutachtung relevante sozio-ökonomische Rahmenbedingungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Fragestellungen rund um die elterliche Sorge und Obhut
Erarbeiten von Betreuungsregelungen
Hinwirken auf Einvernehmen und lösungsorientiertes Vorgehen
Kindeswohlgefährdung
Erarbeiten von Massnahmen in komplexen Kindesschutzfällen
Rückführungen